Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(= gesetzliche Grundlage)


(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.


Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.


(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.


(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

Liebe Besucher,

 

bitte beachten Sie, dass wir ab Februar 2023 aufgrund von Umbauarbeiten keine Gäste willkommen heißen können.

 

Liebe Grüße, Ihre Familie Echle

 

 

Jungbauernhof
Familie Echle

Kapellenweg 7
77709 Oberwolfach

 

Tel.: 07834 4648
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